Gutachten

Was ist eigentlich ein Gutachten?

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts oder Bewertung eines Objektes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebens Ziel und ist eine formale verbindliche, mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen.

Die Stellungnahme eines Sachverständigen für eine Partei wird häufig als Privatgutachten oder Parteigutachten bezeichnet.

Gerichtsgutachten

Technische Zusammenhänge werden in allgemeinverständlicher Form von einem Sachverständigen dargestellt und dem Gericht vorgelegt.

Privatgutachten

Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden, nennt man Privatgutachten. Aufraggeber können Privatpersonen, Firmen und Anwälte usw. sein.

Schiedsgutachten

Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung, um den Gang zum Gericht zu vermeiden.

 

Armin Blase

EDV Sachverständiger
für Systeme und Anwendungen
der Informationsverarbeitung
im kaufmännisch-administrativen Bereich

Mitglied im

Berufsfachverband für das Sachverständigen und
Gutachterwesen e.V. (BSG e.V.)

und der

Deutschen-Sachverständigen-Gesellschaft (DESAG)

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Armin Blase
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